AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Maklervertrag

Ein Maklervertrag kommt durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zustande.

§ 2 Weitergabe von Unterlagen

Die von uns ausgehändigten Unterlagen, Objektinformationen, Exposés, Pläne etc. sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet im Falle eines Vertragsabschlusses zur Zahlung der vereinbarten Provision.

§ 3 Objektinformationen

Sämtliche Objektinformationen beruhen auf Angaben Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird daher nicht übernommen. Es obliegt dem Kunden, die Angaben eigenständig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie sonstige Zwischenverwertungen bleiben vorbehalten.

§ 4 Provisionspflicht bei Umgehung

Interessenten, die durch die Hansen & Hansen Immobilien Kontor eGbR Kenntnis von einem Objekt erhalten haben und unter Umgehung des Maklers direkt mit dem Eigentümer oder dessen Vertreter einen Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag) abschließen, sind zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet.

§ 5 Provision

(1) Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig mit Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages (insbesondere Kauf- oder Mietvertrag), der auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.

(2) Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien im Sinne des § 656c BGB beträgt die Provision jeweils für Käufer und Verkäufer 3,57 % (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) des beurkundeten Kaufpreises. Die Provision ist von beiden Parteien zu gleichen Teilen zu zahlen.

(3) Bei der Vermittlung von Anlageobjekten, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien sowie Grundstücken beträgt die vom Käufer zu zahlende Provision 6,25 % (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) des beurkundeten Kaufpreises, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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