Wer in Hamburg eine Immobilie kaufen möchte, muss nicht nur den Kaufpreis im Auge behalten, sondern auch die Grunderwerbsteuer fest einplanen. Dieser steuerliche Posten macht einen bedeutenden Teil der Nebenkosten aus und wird oft vergessen, bis der Notar und das Finanzamt die Rechnung stellt. Häufig kommen Fragen auf wie: „Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?“, „Wie hoch ist sie genau?“ oder „Gibt es Ausnahmen, bei denen man sie umgehen kann?“.
Damit Sie gut informiert sind, finden Sie hier alle wichtigen Details rund um die Grunderwerbsteuer in Hamburg.
Was genau ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt – sei es durch Kauf, Tausch oder andere Formen des Eigentümerwechsels. Die Steuer wird auf den Kaufpreis erhoben, wobei der Steuersatz in Hamburg aktuell bei 5,5 % liegt. Diese Steuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Länder und wird einmalig bei jedem Erwerb fällig.
Wann wird die Grunderwerbsteuer in Hamburg fällig?
Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, meldet der Notar den Vorgang an das zuständige Finanzamt. Von diesem Zeitpunkt an beginnt die Zahlungsfrist. Die Grunderwerbsteuer muss innerhalb eines Monats nach der Aufforderung durch das Finanzamt bezahlt werden. Nur wer diese Steuer beglichen hat, erhält die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Hamburg?
Grundsätzlich zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Zwar werden Käufer und Verkäufer beide als Gesamtschuldner angesehen, in der Praxis ist jedoch der Käufer für die Zahlung verantwortlich. Es gibt jedoch vertragliche Möglichkeiten, die Kosten zu verteilen oder anders zu regeln.
Wann entfällt die Grunderwerbsteuer?
Es gibt einige Ausnahmefälle, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt:
- Innerhalb der Familie: Wenn der Kauf von einem engen Familienmitglied erfolgt (z.B. zwischen Ehepartnern, Kindern oder Eltern), entfällt die Steuer.
- Schenkungen und Erbschaften: Wird eine Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung übertragen, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Hier greift stattdessen die Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Wenn Sie überlegen, eine Immobilie innerhalb der Familie zu übertragen, sollten Sie diese Optionen prüfen.
Was genau wird versteuert?
Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesamten Kaufpreis erhoben, also nicht nur auf das Grundstück, sondern auch auf das darauf stehende Gebäude sowie fest mit dem Grund und Boden verbundene Bestandteile. Dazu zählen beispielsweise:
- Gebäude
- Garagen
- Fest installierte Heizungsanlagen oder Zäune
Wichtig: Bewegliches Inventar wie Möbel, Küchen oder Gartengeräte gehört nicht dazu. Diese sollten separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden, um die Steuerlast zu senken.
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist einfach. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie angewendet. Bei einem Steuersatz von 5,5 % und einem Kaufpreis von 400.000 Euro sieht die Berechnung wie folgt aus:
Grunderwerbsteuer = 400.000 € x 5,5 % = 22.000 €
Dieser Betrag wird einmalig fällig und ist an das Finanzamt zu überweisen.
Grunderwerbsteuer sparen – Ist das möglich?
Ja, es gibt einige legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Eine gängige Praxis ist es, Inventar wie Einbauküchen oder Möbel separat im Kaufvertrag auszuweisen. Dadurch verringert sich der Kaufpreis, auf den die Grunderwerbsteuer erhoben wird. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Notar, um sicherzustellen, dass alles korrekt dokumentiert wird.
Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer in Hamburg
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hamburg?
Seit Januar 2023 liegt die Grunderwerbsteuer in Hamburg bei 5,5 % des Kaufpreises.
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?
Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Käufer gezahlt.
Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Ja, beim Kauf innerhalb der Familie (z.B. zwischen Ehepartnern oder Kindern) sowie bei Erbschaften und Schenkungen fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Die Steuer wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und muss innerhalb eines Monats an das Finanzamt gezahlt werden.
Kann man die Grunderwerbsteuer absetzen?
Wenn Sie eine Immobilie zur Vermietung kaufen, können Sie die Grunderwerbsteuer als Teil der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.
Fazit: Die Grunderwerbsteuer ist ein unvermeidbarer Bestandteil des Immobilienkaufs in Hamburg. Sie beträgt derzeit 5,5 % des Kaufpreises und wird nach Abschluss des Kaufvertrags fällig. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, um die Steuerlast zu optimieren oder in bestimmten Fällen zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem erfahrenen Makler oder Notar beraten.